Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60567
LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21 (https://dejure.org/2021,60567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.10.2021 - L 15 AS 303/21 (https://dejure.org/2021,60567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - L 15 AS 303/21 (https://dejure.org/2021,60567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 20, § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2, § 31a Abs. 1 S. 1, § 31b Abs. 1 S. 1, S. 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Ermessen bei Verlängerung einer Eingliederungsvereinbarung

  • rewis.io

    Leistungen, Eingliederungsvereinbarung, Erkrankung, Arbeitslosengeld, Minderung, Verwaltungsakt, Bescheid, Berufung, Beschwerde, Behinderung, Krankheit, Revision, Anfechtungsklage, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, wichtiger Grund, gesetzliches Verbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21
    Diese könne ausdrücklich vereinbart sein ("bis auf weiteres") oder sich stillschweigend aus dem Fehlen einer vereinbarten Regelung zur Laufzeit ergeben (BSG, Urteil vom 21. März 2019, Az. B 14 AS 28/18 R, in juris).

    Nach Auffassung des Senats ist daher in diesem Zusammenhang entsprechend den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 21. März 2019, Az. B 14 AS 28/18 R, a.a.O., zur Eingliederungsvereinbarung allein darauf abzustellen, dass die Einzelheiten des gesetzlich vorgesehenen Überprüfungsmechanismus in der Eingliederungsvereinbarung konkret geregelt sind.

    Das BSG hat in der oben genannten Entscheidung vom 21. März 2019, Az. B 14 AS 28/18 R, die Notwendigkeit derartiger Regelungen nur als Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für den zugrundeliegenden Eingliederungsverwaltungsakt erörtert, nicht aber dargetan, dass bei einem Fehlen derartiger Regelungen von einer Nichtigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes auszugehen sei.

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21
    Insoweit sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, nicht die Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung erforderlich, sondern deren Rechtswidrigkeit ausreichend.

    Daran vermag auch der Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, in juris Rn. 20, nichts daran zu ändern.

    Hieran ändert sich auch nichts durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16, in juris.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2021 - L 15 AS 303/21
    Das angefochtene Urteil stehe in einem tragenden Grund in Divergenz zum Urteil des BSG vom 23. Juni 2016, Az. B 14 AS 30/15 R.

    Sie ist über die Prüfung, ob Nichtigkeitsgründe vorliegen, hinaus nicht auch darauf hin zu prüfen, ob sie rechtswidrig ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.6.2016, Az. B 14 AS 30/15 R, in juris Rn. 16).

    So hat das BSG in seinem Urteil vom 23. Juni 2016, Az. B 14 AS 30/15 R, in juris, ausgeführt, dass die Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung wegen eines qualifizierten Rechtsverstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.S. des § 58 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch einen Formenmissbrauch naheliegt, wenn durch sie faktisch in der Form eines einseitig regelnden Verwaltungsakts gehandelt wird.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 5 AS 358/22

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Hieraus folgt, dass eine Anhörung nicht etwa deshalb fehlerhaft ist, weil die Entscheidung auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt wird, solange die Anhörung alle Tatsachen umfasst hat, die für jede Rechtsgrundlage relevant sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2021, L 15 AS 303/21 [35], Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht